Überblick
Die EU-Abfallpolitik zielt darauf ab, einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten, indem so viele hochwertige Ressourcen wie möglich aus Abfällen gewonnen werden. Der europäische Grüne Deal zielt darauf ab, das Wachstum durch den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu fördern. Als Teil dieses Übergangs werden mehrere EU-Abfallgesetze überarbeitet.
Die Abfallrahmenrichtlinie ist der rechtliche Rahmen der EU für die Behandlung und Bewirtschaftung von Abfällen in der EU. Sie führt eine Rangfolge für die Abfallbewirtschaftung ein, die so genannte „Abfallhierarchie“.
Bestimmte Abfallkategorien erfordern spezifische Herangehensweisen. Daher gibt es in der EU nicht nur einen übergeordneten Rechtsrahmen, sondern auch zahlreiche Gesetze, die sich mit verschiedenen Abfallarten befassen.
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Ziele
Die EU-Abfallpolitik zielt darauf ab, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen und den Übergang der EU zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Sie legt Ziele und Vorgaben fest, um
- die Abfallwirtschaft zu verbessern
- Innovationen im Recycling zu fördern
- die Deponierung zu begrenzen
Spezielle Maßnahmen
Batterien und Akkumulatoren
Biologisch abbaubarer Abfall
Bau- und Abbruchabfälle
Altfahrzeuge
Deponiemüll
Bergbauabfälle
Verpackungsabfälle
Polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle (PCBs/PCTs)
Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
Klärschlamm
Schiffe
POP-haltige Abfälle
Altöl
Abfallverbringungen
Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)
Aktionen
Law
Implementation
Statistics
Related Links
Main laws: Waste Framework Directive and other EU waste laws
Connected topics: Chemicals, Circular economy, Industry, Plastics, Secondary raw materials, Sustainable development, Water
Connected strategies: Chemicals strategy for sustainability, Circular economy action plan
Connected Commission priorities: European Green Deal
Kontakt
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